Barrierefreiheitserklärung für diese Website

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Wir lassen diese Website derzeit testen. Leider ist der Test noch nicht abgeschlossen. Sobald uns die Testergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.
Diese Erklärung wurde am 01. April 2020 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, so bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an ministerium@bmbwf.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Webseite www.bmbwf.gv.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite an.

Kontakt

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5
1010 Wien
T +43 1 53120-0
F +43 1 53120-3099
ministerium@bmbwf.gv.at
www.bmbwf.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren